Unsere Kernkompetenz – Ihre Sicherheit!
„Wir kennen das Recht – und jetzt möchten wir Sie gerne kennenlernen.“
Branchenspezifische rechtliche Probleme lassen sich nur dann optimal lösen, wenn man das betroffene Unternehmen und dessen Geschäftsfeld gut kennt. Unser Ziel ist Ihr Problem zu verstehen und dann lösen. Deshalb interessiert uns Ihr Geschäft. Wir beraten seit vielen Jahren Bestandshalter in der Immobilienbranche.
Die Immobilie weckt je nach Branche verschiedene Bedürfnisse. Nach der Maslowschen Bedürfnispyramide ist das Wohnen und damit ein „Dach über den Kopf“ haben eines der Hauptbedürfnisse eines jeden Menschen. Die Immobilie hat für jeden eine unterschiedliche Bedeutung. Bauen, vermieten, verpachten, kaufen, mieten, wohnen, vermarkten, Anlagevermögen.
So verschieden die Interessen sind, so verschieden ist auch der Zweck einer jeden Immobilie. Ob zu Logistik, Produktion, Büro-und Verwaltungsflächen, Praxisflächen, Lagerflächen oder Wohnflächen, auralaw Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandanten in allen Fragen des Immobilienrechts. Wir beantworten Ihre Fragen und betreuen Sie von Ankauf bis Verkauf, Bau-bis Abbruch, Nutzungs-und Nutzungsänderung, bei den Vertragsverhandlungen über Mietverträge von bis Abschluss, Schriftformfragen bis zur Kündigung, Nebenkosten und Räumung oder auch dingliche Sicherung von Nutzungsrechten und der Bereich des Erbbaurechts. All dies gehört zu unserem Tagesgeschäft.
Wir verfügen über langjährige Praxiserfahrung in diesem Bereich und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Immobilie. Gemeinsam mit weiteren Fachbereichen steht häufig eine interdisziplinäre Betreuung, z.B. auch zu gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Themen sowie im Zusammenhang mit notariellen Leistungen, im Vordergrund. Auch hier unterstützen wir Sie durch unsere interdisziplinären Kooperationspartner.