Marcus Lasar

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Marcus Lasar ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohneigentumsrecht liegen seine Beratungsschwerpunkte im Immobilienwirtschafts- sowie Bau- und Architektenrecht.

Seine anwaltliche Beratungskompetenz erlangte Marcus Lasar in bundesweit auftretenden Schwerpunktkanzleien des Bau- und Immobilienwirtschaftsrechts in Dortmund, Essen und Berlin. Er berät bis heute vor allem mittelständische Branchenunternehmen und Maklerbüros.

Im April 2018 eröffnete Marcus Lasar für eine mittelständische Rechtsanwaltsgesellschaft die Niederlassung in Dortmund. Gleichzeitig forcierte er die Kooperation mit dem Bundesverband für die Immobilienwirtschaft BVFI. Marcus Lasar hat den letzten Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft als Podiumssprecher begleitet. Seit September 2019 ist er Vorstandsmitglied des BVFI sowie Dozent an der an der BVFI Akademie.

Im März 2021 erfolgte die Gründung der auralaw GmbH  Rechtsanwaltgesellschaft, damals mit Sitz in Lüdinghausen. Seit 2023 ist die Kanzlei in Dortmund ansässig.

Aufgrund regelmäßiger, aktiver Netzwerkarbeit und der Kooperation mit dem BVFI ist Marcus Lasar als Rechtsanwalt stets „nah an der Branche und an ihren täglichen Herausforderungen.“ Er ist Autor von inzwischen drei branchenspezifischen Publikationen aus dem Themenfeld des aktuellen Immobilienmarktes. Aus dem Herzen des Ruhrgebiets vertritt Marcus Lasar mit seinem Team hauptsächlich Mandaten in der Region, im angrenzenden Münsterland sowie auch deutschlandweit.

Schwerpunkte

  • Baurecht
  • Architektenrecht
  • Mietrecht
  • Maklerrecht

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Closeup on fifty euros bank notes

ANWALTSGEBÜHREN

Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden. Die für die Höhe der Kosten maßgebenden rechtlichen Vorschriften sind zu komplex, um sie hier in der gebotenen Kürze darzustellen.

DAHER BESCHRÄNKEN WIR UNS AUF EINIGE HINWEISE:

Der erste Kontakt wird hergestellt im Rahmen einer sogenannten Erstberatung.

Wir bieten die Erstberatung zu einem Pauschalpreis von 357,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an.

Unsere Gebührenvereinbarung sieht entweder ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor oder wir rechnen auf Basis der gesetzlichen Gegenstandswerte ab.

Die Höhe der Gegenstandswerte ergibt sich zum Teil aus dem Gesetz oder aber der Rechtsprechung, ganz allgemein durch eine Einschätzung des Interesses des Auftraggebers an der Angelegenheit.