Wissen, worauf es ankommt.
Ihr Partner in Sachen Maklerrecht in Dortmund und im gesamten Ruhrgebiet. Rechtsanwalt Marcus Lasar berät Immobilienmakler in allen wichtigen Fragen zur vertraglichen Gestaltung des Maklervertrages, der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allen Fragen zur Provision.
Wollen Sie ein Immobilienunternehmen gründen, bietet er Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung. Dies auch interdisziplinär in Kooperation mit praxisbewährten Netzwerkpartnern.
Immer im Blick: Die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Immobilienwirtschaft.
RA Lasar hat mit dem Buch „Die neuen Provisionsregelungen für Immobilienmakler – Weltuntergang oder noch bessere Erfolgsaussichten?“ als einer der ersten bereits im Jahr 2020 ausführlich zur Maklerprovisionsreform zum Wohnimmobilienkauf (§§ 656a-656d BGB) und den dazu neu eingeführten gesetzlichen Regelungen praxisnah Stellung genommen.
Individuelle Beratung im Maklerrecht
- Begründung und Beendigung des Maklervertrages
- Gegenstand des Maklervertrages
- Pflichten des Maklers und des Auftragsgebers
- Voraussetzungen des Provisionsanspruches
- Fälligkeit des Provisionsanspruchs
- Verwirkung des Provisionsanspruchs
- Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen
- Alleinauftrag
- Gemeinschaftsgeschäfte
Marcus Lasar ist Vorstandsmitglied im BVFI Bundesverband für die Immobilienwirtschaft www.bvfi.de und Verbandsjurist. Aufgrund seiner regelmäßigen proaktiven Netzwerkarbeit, können die rechtlichen Herausforderungen der Branche praxisorientiert gelöst werden.