Projektentwicklung
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Wir beraten bei der Projektentwicklung vom Planungsbeginn über die Errichtung bis zur Verwertung, insbesondere zum privaten und öffentlichen Bau- und Anlagenrecht sowie Werkvertrags- und Vergaberecht. Dies umfasst die Beratung beim Erwerb der Immobilie, bei Vergabeverfahren und zu denkmalschutz-, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Themen. Wir entwerfen und verhandeln Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge, GÜ-/GU-/TU- sowie sonstige Bauverträge.