Arbeitsrecht für Pflegeunternehmen.
Ganz gleich ob stationärer Pflegedienst, ambulanter Pflegedient, Pflegeheim oder Pflegeführungskräfte!
Für jede Situation und jede Lage bietet Ihnen Marcus Lasar als Anwalt und Partner von Pflegeunternehmen eine professionelle arbeitsrechtliche Betreuung und Beratung an.
Kenntnisse für alle leitende Pflegefachkräfte in arbeitsrechtlichen Belangen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und der aktuell geltenden Vorschriften und Richtlinien sind von besonderer Bedeutung.
Branchenspezialisierte Beratung zu allen aktuellen Themen und Fragestellungen im Bereich Arbeitsrecht für Pflegeunternehmen.
Arbeitgebern bietet die Kanzlei Auralaw Beratung in allen Bereichen des täglichen Personalmanagements mit arbeitsrechtlichen Bezügen an. Dies insbesondere bei der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen.
Wir unterstützen und beraten Sie umfassend bei Abmahnungs- und Kündigungssachverhalten sowie Lohn-Urlaubs-und Zeugnisstreitigkeiten. Gerne betreuen wir Sie auch bei BEM-Gesprächen und bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.
Weitere Beratungsschwerpunkte
- Teilzeitkräfte und Vertretungskräfte im Pflegesektor
- Erstellung von Schichtplänen und die Beteiligung des Betriebsrats
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit in der Pflege
Selbstverständlich übernimmt RA Marcus Lasar für Sie als Arbeitgeber die bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Bereichen.
Dies auch interdisziplinär, gemeinsam mit unseren starken Netzwerkpartnern.